Rekommunalisierung der Energieversorgung

Konzessionsverträge (Wegenutzungsverträge) zur Strom-, Gas- und Wasserversorgung und Gestattungsverträge (z.B. zur Fernwärmeversorgung) spielen eine große Rolle bei der Energieversorgung im Stadtgebiet und zur Sicherung des Konzessionsabgabeaufkommens der Kommunen.

Zunehmend entschließen sich Kommunen, die Strom-, Gas- oder Fernwärmeversorgung nach Ablauf von Konzessionsverträgen in kommunale Hand zu überführen oder den Konzessionsvertrag an einen anderen Energieversorger neu zu vergeben.

Unsere Beratungsschwerpunkte bilden dabei u.a.:

Wir bereiten die erforderlichen kommunalrechtlichen Entscheidungen vor und stehen bei allen energierechtlichen und energiewirtschaftlichen Aspekten beratend zur Seite.

Ganz überwiegend werden in der Praxis Konzessionsverträge und Netzübernahmen im Wege von Verhandlungen abgeschlossen. Soweit erforderlich, setzen wir auch in gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren die Ansprüche von Kommunen bzw. Stadtwerken auf Übertragung der örtlichen Energieversorgungsnetze durch (z.B. in dem in der Energiewirtschaft viel beachteten Verfahren vor dem OLG Schleswig, Urteil vom 10. Januar 2006, Az. 6 U 58/05, RdE 2006, S. 199 – 204; ZNER 2006, S. 154 - 158).