
Die Einspeisung von aufbereitetem Biogas (sogenanntem Biomethan) in das Erdgasnetz ist weiter auf dem Vormarsch. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist die Einspeisung von jährlich 10 Milliarden Kubikmetern Biogas in das deutsche Erdgasnetz bis zum Jahr 2030. In der Kraft-Wärme-Kopplung und als Kraftstoff soll das eingespeiste Biogas einen Beitrag zur Deckung des Energiebedarfs leisten. Zu diesem Zweck wurden im April 2008 die Gasnetzzugangsverordnung novelliert und die Bedingungen für die Biogaseinspeisung erheblich verbessert.
Allerdings werfen die rechtlichen Voraussetzungen der Gaseinspeisung weiterhin viele ungeklärte Fragen auf. Dies betrifft vor allem:
Wir begleiten Einspeiseprojekte auf gewerblicher, kommunaler und landwirtschaftlicher Ebene. Dabei beraten wir in allen relevanten rechtlichen Fragestellungen und unterstützen unsere Mandanten bei der Anlagenplanung und in den Verhandlungen mit den Netzbetreibern. Aufgrund unserer langjährigen aktiven Mitarbeit im Arbeitskreis Gaseinspeisung des Fachverbandes Biogas e.V. und der Mitgliedschaft in der Biogaspartnerschaft der Deutschen Energie Agentur stehen wir in ständigem Austausch mit allen wichtigen Akteuren in diesem Bereich.