
Die von Menschen verursachten Klimaänderungen haben auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene in den letzten Jahren ein neues Rechtsgebiet entstehen lassen: das Klimaschutzrecht. Das bekannteste Instrument ist der Anfang 2005 eingeführte gemeinschaftsweite Handel mit CO2-Emissionszertifikaten.
Unsere Anwaltskanzlei arbeitet bereits seit Sommer 2002 auf Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie des Umweltbundesamtes an verschiedenen Projekten zur Umsetzung von internationalem Klimaschutzrecht in nationales Recht mit, zumeist in Kooperation mit politikberatenden Instituten wie z.B. Ecologic gGmbH, Berlin, dem Öko-Institut e.V., Berlin, oder IZES gGmbH, Saarbrücken.
Anlagenbetreibern und Industrieunternehmen stehen wir aktiv zur Seite, um eine optimale Teilnahme am Zertifikatehandel zu ermöglichen.