
Energiesteuern knüpfen an die Erzeugung und den Verbrauch von Energie wie Strom, Gas und Kraftstoffe an. Die Beachtung der steuerlichen Vorgaben, einschließlich der vorgesehenen Anzeige- und Genehmigungspflichten, die Einschätzung der wirtschaftlichen Belastungen und die Kenntnis möglicher Befreiungstatbestände sind daher unverzichtbar.
Adressaten der steuerlichen Regelungen sind Energieversorgungsunternehmen, gewerbliche und industrielle Unternehmen ebenso wie Betreiber von Biogas- und anderen Biomasseanlagen.
Die energiesteuerrechtliche Beratung zählt zu den Kernkompetenzen unserer Energierechtskanzlei.
In Fragen des sonstigen Steuerrechts sind wir nicht beratend tätig, empfehlen jedoch gerne branchenkundige Steuerberater.