Eisenbahnrecht

Gegenstand der sektorspezifischen Regulierung ist auch das Eisenbahnrecht. Zuständige Regulierungsbehörde für das Eisenbahnnetz ist – wie für die Strom- und Gasnetze auch – die Bundesnetzagentur.

Unsere Anwaltskanzlei berät und vertritt Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Anschlussbahnbetreiber, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Industrieunternehmen sowie Hersteller von Eisenbahntechnik, insbesondere zu folgenden eisenbahnrechtlichen Themen:

Wir arbeiten projektbezogen sowohl mit branchenkundigen Unternehmensberatern als auch mit eisenbahntechnischen Fachplanern (Ingenieurbüros) eng zusammen.