
Die Honorare für unsere Beratungsdienstleistungen sind fair und transparent.
Wir beraten grundsätzlich auf der Basis von Rechtsanwaltsmandatsverträgen und Vergütungsvereinbarungen. Dabei vereinbaren wir mit unseren Mandanten regelmäßig Honorare nach tatsächlichem Zeitaufwand unserer Tätigkeit. Die Höhe des Honorarsatzes richtet sich nach der Komplexität und Schwierigkeit des Beratungsgegenstandes sowie der Spezialisierung und Erfahrung unserer Rechtsanwälte.
Die zeitbezogene Honorarvereinbarung bietet unseren Mandanten mehrere Vorteile:
Durch klare Vereinbarungen und nachvollziehbare Abrechnungen mit detaillierten Tätigkeitsnachweisen haben unsere Mandanten jederzeit die volle Kostenkontrolle.
In gerichtlichen Auseinandersetzungen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geschuldeten Gebühren abzurechnen. Nähere Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren hat die Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) zusammengestellt.