Für unsere Mandanten…

  • … sind wir Ihre Ansprechpartner in allen Fragen zu Energie, Eisenbahn und Vergabeverfahren.
  • … unterstützen wir lösungsorientiert die Umsetzung konkreter Projekte.
  • … begleiten wir Vertragsverhandlungen und –gestaltungen.
  • … übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.
  • … beraten und vertreten wir Ihre Interessen vor Ort.
  • …streben wir stets eine rechtssichere und wirtschaftliche Lösung an.
  • …widerlegen wir das Vorurteil, dass Juristen nicht rechnen können.

Viele Mandate, wie z.B. komplexe Vergabeverfahren oder Investitionsprojekte, erfordern fachgebietsübergreifenden Sachverstand. Diesen können wir projektbezogen in interdisziplinären Teams, vor allem mit beratenden Ingenieuren, Planungsbüros, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder Unternehmensberatern gewährleisten. Wir pflegen zumeist langjährige projektbezogene Kooperationen. Gerne arbeiten wir auch mit Beratern Ihres Vertrauens zusammen.

Honorar

Die Honorare für unsere Beratungsdienstleistungen sind fair und transparent.

Wir beraten grundsätzlich auf der Basis von Rechtsanwaltsmandatsverträgen und Vergütungsvereinbarungen. Dabei vereinbaren wir mit unseren Mandanten regelmäßig Honorare nach tatsächlichem Zeitaufwand unserer Tätigkeit. Die Höhe des Honorarsatzes richtet sich nach der Komplexität und Schwierigkeit des Beratungsgegenstandes sowie der Spezialisierung und Erfahrung unserer Rechtsanwälte.

Die zeitbezogene Honorarvereinbarung bietet unseren Mandanten mehrere Vorteile:

  • jederzeitige Steuerung des Umfangs unserer Tätigkeit und damit der Höhe der Vergütung durch unsere Mandanten
  • geringe Einarbeitungszeiten auf Grund unserer langjährigen Erfahrung und unserer Branchenkenntnisse
  • kostengünstige Honorargestaltung bei Beratungsmandaten mit hohem Gegenstandswert
  • vollständige Transparenz über den Umfang unserer Mandatsbearbeitung (wer, was, wann).

Durch klare Vereinbarungen und nachvollziehbare Abrechnungen mit detaillierten Tätigkeitsnachweisen haben unsere Mandanten die volle Kostenkontrolle.

In gerichtlichen Auseinandersetzungen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geschuldeten Gebühren abzurechnen. Nähere Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren hat die Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) zusammengestellt.

Mitgliedschaften

Die Anwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen ist Mitglied in folgenden juristischen bzw. wissenschaftlichen Vereinigungen:

  • Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin e.V. (enreg) (www.enreg.eu)
  • EWeRK – Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft e.V. (HU Berlin) (www.ewerk.hu-berlin.de)
  • Forum Contracting e.V. (www.forum-contracting.de)
  • forum vergabe e.V. (www.forum-vergabe.de)
  • Bundesverband der Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) (www.bkwk.de)
  • Gesellschaft für Umweltrecht e.V. (GfU)
  • Verein für Umweltrecht e.V. (VUR)
  • Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV)
  • Berliner Anwaltsverein e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft für Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein