CO2-Emissionszertifikatehandel

Seit dem Jahr 2005 gibt es in der Europäischen Union einen gemeinschaftsweiten Handel mit CO2-Emissionszertifikaten als marktwirtschaftliches Instrument zur Begrenzung von Treibhausgasemissionen. Die Anwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen war zu Beginn des Emissionszertifikatehandels im Auftrag des Umweltbundesamtes bei der Einführung und Umsetzung dieses seinerzeit neuartigen Instruments beratend tätig.

Seit der dritten Zuteilungsperiode 2013 bis 2020 berät und vertritt die Anwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen emissionshandelspflichtige Unternehmen bei der Erfüllung der Anforderungen des CO2-Emissionszertifikatehandels gegenüber der Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt.

In diesem Beratungsbereich arbeiten wir seit vielen Jahren interdisziplinär mit einem spezialisierten Ingenieurbüro zusammen.

Die Anwaltskanzlei berät Sondervertragskunden im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) vom Dezember 2019 bei der Lieferung von Erdgas und Wärme.

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