Stromlieferung

Die Stromlieferung bildet seit Kanzleigründung im Jahr 2002 einen Beratungsschwerpunkt der Anwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen.

Wir verhandeln für Sondervertragskunden aus Industrie, Gewerbe und dem Dienstleistungsbereich

  • Stromlieferverträge mit Beschaffung am Terminmarkt oder am Spotmarkt (einschließlich der Strukturierung der Stromlieferung und Preisverhandlungen)
  • Ökostromlieferverträge zur Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien
  • Stromeinspeiseverträge für Eigenversorger zur Vermarktung von Überschussstrom
  • Zusatz- und Reservestromlieferverträge für Eigenversorger.

Wir beraten unsere Mandanten auch bei der Begrenzung der EEG-Umlage beim Strombezug aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung gemäß §§ 63ff. EEG.

Zahlreiche öffentliche Auftraggeber begleiten wir bei europaweiten Ausschreibungen der Stromlieferung bzw. Ökostromlieferung mit verschiedenen Beschaffungsmodellen („back to back“ zum Festpreis, rollierend bzw. zum Terminmarkt-Index, strukturierte Beschaffung).

Für unsere Mandanten prüfen wir auch Stromlieferrechnungen mit allen abgerechneten Strompreisbestandteilen und zeigen Einsparpotenziale bei den Stromkosten auf (individuelle Netzentgelte, netzbetreiberseitige Energie-Umlagen).

Zur Vermeidung von Interessenskollisionen im weitesten Sinne berät die Anwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen keine Stromnetzbetreiber, Stromhändler und Stromlieferanten.

Alle Beratungsfelder

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