Wärmeversorgung

In Deutschland war die Energiewende viele Jahre lang in erster Linie eine Stromwende. Erst in den letzten Jahren geriet die Wärmeversorgung von Wohn- und Funktionsgebäuden sowie Produktionsanlagen unter den Gesichtspunkten Energieeffizienz, Klima- und Ressourcenschutz und Kosten zunehmend in den Fokus.

Seit vielen Jahren berät die Anwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen im Bereich der Wärmeversorgung 

  • Gewerbebetriebe, Hotels, Krankenhäuser, Pflegeheime, andere medizinische oder soziale Einrichtungen, etc. bei der Eigenversorgung mit Strom und Wärme in KWK-Anlagen.
  • Betreiber von kommunalen Nahwärmenetzen mit EEG- oder KWK-Anlagen
  • Wärmelieferkunden bei Vertragsverhandlungen mit Fernwärmeversorgungs-unternehmen sowie Wärmeliefer-Contractoren.

Die Anwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen hat vor Zivil- und Kartellgerichten mehrere Kunden der Fernwärmeversorgung bei der Anpassung überhöhter Fernwärmelieferpreise und von Preisänderungsklauseln erfolgreich vertreten.

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